Steigtechnikprüfung
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Prüfung von Leitern, Tritten und Gerüsten Geprüfte Sicherheit für den Bereich Steigtechnik erhalten Sie durch unsere befähigten und geschulten Mitarbeiter. Laut der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSich V) sowie der Unfallverhütungsvorschrift BGV-D36 GUV V D36 verlangt der Gesetzgeber vom Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Leitern, Tritte, Stufen, Klein- u. Fahrgerüste wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Nach erfolgreicher Prüfung Ihrer Steigtechnik, erhalten Sie, durch Erstellen eines Prüfprotokolls und das Anbringen einer Prüfplakette die Gewähr und somit die Sicherheit, dass der Steigtechnikprüfling als geprüftes Betriebsmittel weiterhin in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden kann. Prüffristen, Preise und Abwicklung der Prüfung erfragen Sie bitte in unserer Werkzeugabteilung.
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